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OVG Niedersachsen, 16.09.1993 - 7 K 1875/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 Abs. 1 BImSchG; § ... 41 BImSchG; § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG; § 41 Abs. 2 BImSchG; § 42 Abs. 1 BImSchG; § 42 BImSchG; § 1 Abs. 1 BImSchV 16; § 1 Abs. 2 BImSchV 16; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BImSchV 16; § 1 Abs. 2 S. 2 BImSchV 16
Freiwillige Maßnahme; Straßenbaulastträger; Lärmsanierung; Wesentliche Änderung; Verkehrslärmschutzverordnung; Rechtsanspruch; Lärmversorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freiwillige Maßnahme; Straßenbaulastträger; Lärmsanierung; Wesentliche Änderung; Verkehrslärmschutzverordnung; Rechtsanspruch; Lärmversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 16.09.1993 - 7 K 1875/92
- BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.02.1993 - 7 B 7.93
Immissionsschutzgesetz - Lärmimmissionsreduzierung - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.1993 - 7 K 1875/92
Auch die 16. BImSchV gewährt Betroffenen mithin keinen Anspruch auf Reduzierung des Lärms an bereits bestehenden Straßen- und Schienenwegen, die nicht wesentlich geändert werden (Urt. d. Sen. v. 17.9. 1992 - 7 L 3769/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1993 - 7 B 7.93 -).
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 158/04
Nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn als potentiell …
Die mit dem angegriffenen PfB allein genehmigten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen sind aber funktional keine Änderungen im Sinne des Gesetzes, weil sie nicht, wie dafür erforderlich, auf eine vermehrte Aufnahme von Verkehr gerichtet sind, sondern - im Gegenteil - Folgerungen aus dieser von selbst eingetretenen Entwicklung ziehen (BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367 = DVBl. 1995, 750 = NVwZ 1995, 907, vorgehend Nds.OVG, Urt. v. 16.09.1993 - 7 K 1875/92 -, juris). - OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 48/04
Kein Anspruch auf Lärmschutz für ein an einer Eisenbahnstrecke geplantes …
Ein derartiger Eingriff setzt eine bauliche Änderung voraus, die in die Substanz des Verkehrswegs eingreift und über eine bloße Erhaltungsmaßnahme hinausgeht, indem sie die Leistungsfähigkeit des Verkehrsweges steigert (vgl. BVerwG, Urt.v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367 (369) = DVBl. 1995, 750 = NVwZ 1995, 907, vorgehend Nds. OVG, Urt.v. 16.09.1993 - 7 K 1875/92 -, juris).